Externer DSB

Die Bestellung eines externen DSB bietet erhebliche Vorteile, die denen des internen Datenschutzbeauf-tragten gegenübergestellt werden müssen.
 

Fachliche Kompetenz

Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten den Nachweis entsprechender Fachkunde. Hierunter fallen Kenntnisse in den Bereichen

  •     Datenschutzrecht
  •     Datenverarbeitung / Datennetzstrukturen / Datennetzkomponenten
  •     Organisationsstrukturen im Sinne des BDSG
  •     IT-Security / IT-Sicherheit
  •     Kryptographie
  •     Allgemeine Sicherheitstechnik und Brandschutz

In Ermangelung einer bisherigen einheitlichen europäischen Regelung greifen hier zahlreiche nationale Gesetze, die mit dem Fortschritt der heutigen Technik kaum mithalten können. Zur Zeit gibt es etwa 500 verschiede Verordnungen und Regelungen zum Datenschutz. Der externe DSB  besitzt hier die nötige Fachkenntnis, um effektiv und sorgfältig arbeiten zu können.
 

Erfahrungen

Der externe DSB kann die Situation in einem Unternehmen besser einschätzen, weil er einerseits frei von „Betriebsblindheit“ ist und andererseits Erfahrung in der Bewertung von datenschutzrelevanten Bereichen, Risikobereichen und Datenorganisationen besitzt. Der objektive Blick von außer führt zu einer besseren Einschätzung des Datenschutzes als er von innen möglich ist.
 

Geringe Kosten

Ein wichtiges Argument ist das der Kostenvorteile. Der interne betriebliche Datenschutzbeauftragte muss erst zeitaufwendige und teure Schulungen absolvieren, um anschließend das erworbene theoretische Fachwissen in die betriebliche Praxis umzusetzen.  Schulungen und Seminare können aber nur globale Basisinformationen vermitteln. Danach muss der interne Datenschutzbeauftragte viel Zeit mit Studium und betriebsbezogener Umsetzung einschlägiger Rechtsvorschriften verbringen, um sich auf dem laufenden zu halten. Erfahrungswerte zeigen, dass von der aufwendigen Schulung bis zur kompletten und vor allem verantwortlichen Funktionsausübung bis zu 18 Monate vergehen können.
 

Darüber hinaus ist die oft praktizierte "Zugleichfunktion" eine Doppelbelastung, die eine verantwortliche, gleichzeitige Wahrnehmung des Hauptamtes und des Nebenamtes DSB i.d.R. ausschließt. Bei der Kostengegenüberstellung zeigt sich in den meisten Fällen, dass die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten günstiger ist.
 

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen des Datenschutzes gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

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